Die Rechtschutzversicherung kann privat oder betrieblich abgeschlossen werden, und übernimmt die Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Bei einigen Unternehmensbranchen ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, da es auf Grund von Unfällen oder ähnlichem zu Streitigkeiten kommen kann, die vor Gericht ausgetragen werden. Verpflichtet ist allerdings niemand. Welche Leistungen die Rechtschutzversicherung übernehmen muss, ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Sie muss im Interesse des Versicherungsnehmers die anfallenden Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Auch wenn die meisten Rechtschutzversicherungen einen großen Teil der unterschiedlichen Bereiche abdecken, gibt es verschiedene Spezialisierungen, die sich je nach Branche anbieten. Es gibt 15 verschiedene Gruppierungen. Diese Bereiche sind in Schadensersatz-, Arbeits-, Haus- und Grundstücks-, Vertrags-, Steuer-, Verwaltungs-, Disziplinar-, Straf-, Sozialstraf-, Ordnungswidrigkeits-, Beratungs-, Opfer-, Unterhaltssachen- und Ehesachenrechtschutz. Da bei den Rechtschutzversicherungen ein vorliegen eines Rechtstreits verlangt wird, kann es sein, dass das erste Beratungsgespräch nicht übernommen wird. In diesem wird meist erst die Vorgehensweise erklärt und der Fall erst anschließend an die Versicherung weitergegeben. Die Anwälte können im Rahmen einer Deckungsanfrage herausfinden, ob der jeweilige Fall übernommen wird. Bei einem schuldhaften Handeln des Versicherungsnehmers oder einer minimalen Erfolgschance steht der Rechtschutzversicherung frei, den Fall abzulehnen.
Wird der beantragte Fall von der Rechtschutzversicherung übernommen, zahlen diese unter anderem die Anwaltskosten und Gerichtskosten. Ebenso werden die Gutachterkosten übernommen. Dabei gilt allerdings die Ausnahme, dass keine Privatgutachten erstattet werden. Da bei einem negativen Ausgang des Gerichtsverfahrens auch die Kosten des Gegners übernommen werden müssen, können diese ebenfalls an die Rechtschutzversicherung weiter gegeben werden. Je nach Versicherung und Situation können auch Kautionen übernommen werden. Es besteht die Möglichkeit beim Abschluss andere Details zu vereinbaren. Die trifft zum Beispiel auf einen möglichen Selbstbehalt zu. Ob und in welcher Höhe dieser gezahlt werden muss, hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Bereich ab. Um vor Betrug sicher zu sein, haben nahezu alle Rechtschutzversicherungen die Bedingung, dass der erste Fall frühestens nach drei Monaten gemeldet werden kann.