Entstehung der Riester-Rente

Das Wort Riester-Rente wurde von Walter Riester abgeleitet. Dieser sorgt in seiner Amtszeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung dafür, dass sich die Menschen in Deutschland nach einer privaten Altersvorsorge bemühen und sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Um dieses eher neue und unbekannte Modell interessanter zu gestalten, wurde die Riester-Rente vom Staat attraktiver gestaltet. Dies geschieht unter anderem durch Zuschläge und Sonderabzugsmöglichkeiten. Der Anlass für diese Reform war die Rentenreform im Jahre 2000. dort begann es, dass die gesetzliche Rente gekürzt wurde. Mit einer privaten Vorsorge, wie zum Beispiel der Riester-Rente  kann die Differenz nicht nur aufgefangen, sondern auch verbessert werden.

Bei der Riester-Rente wird unterschieden, ob diese privat oder betrieblich abgeschlossen und entrichtet wird. Bei einer privaten Riester-Rente werden die monatlichen Beiträge aus dem bereits versteuertem Einkommen entrichtet. Im Alter wird Rente mit dem vollem, meist niedrigeren Alterssteuersatz herangezogen. Zudem muss keine Krankenkasse ab Rentenbeginn entrichtet werden. Anders ist es bei der betrieblichen Riester-Rente. Da die Beiträge vom Bruttolohn einbezahlt werden, muss im Alter die Krankenkasse bezahlt werden. Je nach Arbeitgeber wird diese vom Arbeitgeber bezuschusst.

Die Personenkreise, die die Riester-Rente beantragen und beziehen dürfen, sind klar bestimmt. Der Hauptpersonenkreis besteht aus rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Selbständigen. Bei Selbstständigen, die aus dem von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, entfallen die Ansprüche an die Riester-Rente. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Mütter im angemeldeten Erziehungsurlaub oder Pflegeurlaub, Amtsträger, Personen im Dienste des Staates und Wehr- und Zivildienstleistende.

Die Zulagen stiegen in den ersten Jahren stetig an, bis sie im Jahre 2008 ihren festen Stand behielten. So wird bei der Riester-Rente ein Grundzuschlag von 154 Euro pro Person bezahlt. Zusätzlich werden auch die Kinder positiv bei der Riester-Rente berücksichtigt. Pro Kind gibt es einen Zuschlag von 185 Euro. Es muss mindestens ein Betrag von 4 Prozent bezahlt werden. Ebenso ist der Höchstbeitrag bei der Riester-Rente auf 2100 Euro pro Jahr festgelegt.