In Deutschland gibt es eine Grundsicherung, die den Menschen bei sozialen und gesundheitlichen Problemen finanziell helfen soll. Da die Gesundheit das höchste menschliche Gut ist, ist die gesetzliche Krankenversicherung sehr wichtig. Die Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Bei Vielverdienern greift die Beitragsobergrenze ein. In Deutschlang gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung bereits seit 1883. Die Mitglieder fassen sich aus drei Gruppen zusammen. Dabei ist der größte Teil Pflichtversicherte. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die ein kleineres oder mittleres Gehalt haben. Auch Arbeitslose fallen unter diese Regelung. Nur Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen haben die Möglichkeit eine private Krankenversicherung zu wählen. Entscheiden diese sich dennoch für eine gesetzliche Krankenversicherung zählen sie zu den freiwillig Versicherten. Bei Familien, in denen einer oder mehrere unter der Mitgliedschaft des Geldverdieners mitversichert sind, tritt die Familiensicherung in Kraft.
Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Kosten für Arztbesuche zu übernehmen. Dazu gehört es Schmerzen zu lindern und zu bekämpfen, die Ursachen zu finden, die Gesundheit zu verbessern und vorsorglich zu erhalten. Laut dem fünften Sozialgesetzbuch haben bei alle den gleichen Leistungsanspruch. Dazu gehört bei der gesetzlichen Krankenversicherung, dass das Notwendige nicht überschritten wird und die Leistung wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt von seinen Mitgliedern Zuzahlungen. Diese sind bei gesetzlichen Krankenversicherungen unter anderem bei Medikamenten und Verbandmitteln zu bezahlen. Bei Heilmitteln und häuslicher Pflege sind bei gesetzlichen Krankenversicherungen zehn Prozent und zusätzlich zehn Euro pro Verordnung vorgesehen. Eine reguläre zahnärztliche oder ärztliche Behandlung ist nach der Entrichtung der Praxisgebühr kostenlos und wird ebenso in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich nur in wenigen Details. Jeder Versichte hat das Recht und die Möglichkeit die Versicherung selber zu wählen und bei Einhaltung der Kündigungsfrist zu wechseln. Die Beiträge wurden nach einer gesetzlichen Regelung bei allen Versicherungen angepasst und auf die gleiche Höhe gestuft.