Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nur in Ausnahmefällen ein Muss. Allerdings ist sie bei größeren oder gefährlicheren Tieren immer sinnvoll. Bei den meisten Fällen sind kleine Haustiere bei der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen. Allerdings ist es sinnvoll, sie bei der betreffenden Gesellschaft zu informieren, welche Tierarten dies betrifft. Da Schäden durch Hundehaltung keine Seltenheit sind, sind diese davon meist ausgeschlossen und müssen separat über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Nur so kann man sein Privatvermögen bei Schäden, die das Tier verursacht, schützen. Ohne eine Tierhalterversicherung müssen verursachte Schäden selbst bezahlt werden.
Bei Hunden besteht die Möglichkeit anstatt einer allgemeinen Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Ob eine Tierhalterversicherung beim Halten von Hunden Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Allerdings kann dabei auch die genaue Rasse eine Rolle spielen. Insbesondere bei Kampfhunden kann meist eine Versicherungspflicht bestehen. Um sicher zu gehen, ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sollte sich bei der Gemeinde oder ähnlichen Ämtern informieren. Sollte man gegen eine solche Pflicht verstoßen werden, kann es für den Besitzer des entsprechenden Tieres teuer werden.
Die Koste für die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind einem geringen Rahmen, insbesondere wenn man den Nutzen im Schadensfall betrachtet. Je nach Tierart kann mit Kosten zwischen 100 und 150 Euro kalkuliert werden. Je nach Gesellschaft können Abweichungen nach oben oder unten festgestellt werden. Es kann auch durch ein ansonsten zahmes und liebes Tier kleinere oder größere Schäden verursacht werden. Zum Beispiel hafte die Tierhalterhaftpflichtversicherung, wenn sich ein Pferd bei einem Ausritt erschreckt und dadurch einen Schaden verursacht. Dabei spielt es bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung keine Rolle, ob es sich um einen Personenschaden, ein beschädigtes Fahrzeug oder durchbrochene Zäune handelt.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt, wie bei anderen Versicherungen auch, dass keine Schäden angenommen werden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Bei Schäden die unbeabsichtigt durch ein Fehlverhalten des Halters verursacht wurden, werden nicht von jeder Gesellschaft bei Tierhalterhaftpflichtversicherungen übernommen.