Informationen zur Kautionsbürgschaft

Die Kautionsbürgschaft ist eine spezielle Versicherung für Mieter. Sie kann beim Einzug in eine Wohnung abgeschlossen und der Beleg dem Vermieter übergeben werden. Die Kautionsbürgschaft ist der Barkaution und der Bankbürgschaft gleichgestellt. Der Vermieter bekommt nach dem Abschluss der Kautionsbürgschaft eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese kann nicht angefechtet, vorausgeklagt oder aufgerechnet werden. Da diese langjährig bewährt und branchenüblich ist, kann der Vermieter sich sicher sein, dass er im Schadensfall die Summe ausgezahlt bekommt. Im Gegensatz zu einer Barkaution oder einem verpfändeten Sparbuch, hat der Vermieter bei einer Kautionsbürgschaft keinen Verwaltungsaufwand. Für den Vermieter ist es kein Unterschied, ob die Bürgschaft von einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Dieser kann sich sicher sein, dass er bei einer berechtigten Forderung das Geld bekommt.

Bei der Frage, ob es für jeden Mieter die Möglichkeit gibt, eine Kautionsbürgschaft abschließen darf, kann nicht pauschal mit Ja beantwortet werden. Vor dem endgültigen Abschluss prüft die Versicherungsgesellschaft die Bonität. Sollte diese Prüfung, die kostenlos durchgeführt wird, positiv für den Mieter ausfallen, wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt. Es gibt keine Regelung die eine Kautionsbürgschaft als alternative Möglichkeit vorschreibt. Es steht dem Vermieter frei, ob es diese Möglichkeit akzeptiert. Bei der Kautionsbürgschaft fallen regelmäßig Kosten an, die vom Mieter übernommen werden müssen. Da diese für die Bereitstellung der Leistung sind, entsteht auch nach der Kündigung keine Ansprüche darauf.

Ein besonderer Vorteil der Kautionsbürgschaft ist, dass es sich dabei um eine bargeldlose Kaution handelt. Das Bargeld kommt erst dann zum Einsatz, wenn es tatsächlich gebraucht wird, was in der Regel nur bei einem Schadensfall der Fall ist. Sollte die Versicherungsgesellschaft, über die die Kautionsbürgschaft abgeschlossen wurde, Insolvenz gehen, gibt es im Schadensfall für den Vermieter keine Möglichkeit an sein Geld zu bekommen. Dieser Fall kommt allerdings sehr selten vor. Da jedoch die Konditionen bei der Kautionsbürgschaft im Schadensfall bei den Gesellschaften anders ausfallen, sollten diese vom Vermieter bei Vertragsabschluss kontrolliert werden.